Ausgehöhlte Kürbisse zieren den Wegrand, verkleidete Kinder sind unterwegs, um süße Wegzehrung einzufordern, und auf Partys feiern Vampire, Hexen und Gespenster. Auch das Fernsehen wartet rund um Halloween (31. Oktober) mit einem „gruseligen“ Programm auf.
Die Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ rät Eltern und Erziehenden vor allem zu altersgerechten Angeboten, weil Kinder bis Ende des Grundschulalters nicht immer zwischen Film und Wirklichkeit unterscheiden können. Das kann an Halloween Furcht auslösen.
Monster oder andere Fabelwesen können in der kindlichen Wahrnehmung durchaus als echt verstanden werden und Jüngere bis in ihre Träume begleiten. „Kinder nehmen Filme und digitale Angebote je nach Alter oder Stimmung unterschiedlich wahr.
Die vielen Angebote rund um Halloween sind ein guter Anlass für Eltern, auf die Reaktionen ihrer Kinder zu achten und mit ihnen das Gesehene zu besprechen“, erklärt Kristin Langer, Mediencoach bei „SCHAU HIN!“. Dies hilft Kindern, das Erlebte besser einzuordnen und zu verarbeiten.
„Kinderfreundliche Gruselfilme verzichten auf Gewaltszenen und vermeiden drastische Effekte, wie laute oder plötzliche Geräusche und übermäßig bösartige Fabelwesen“, sagt Langer. „Wichtig ist, dass der Spannungsbogen angemessen ist, es ausreichend Entspannungsmomente gibt und sich das Gruseln in einem guten Ende auflöst. Darauf sollten Eltern, ebenso wie auf passende Altersangaben, bei der Auswahl einer Sendung achten und sich vorher darüber informieren.“
Je jünger Kinder sind, desto intensiver ziehen Geräusche und Musik sie in den Bann. Dazu gehören nicht nur Schüsse oder Explosionen, sondern auch alltägliche Geräusche, wie das Knallen einer Tür, das Heulen des Windes oder ein Donnerschlag. Gespenster, Monster, Hexen und Vampire üben ab dem Grundschulalter eine große Faszination auf Kinder aus, können sie aber auch verängstigen.
Richtig Spaß, sich zu gruseln, haben Kinder tatsächlich erst mit einiger Medienerfahrung, also ab etwa acht Jahren. Sie können bei altersgerechten Angeboten mitfiebern und sich dabei gleichzeitig über Schreckmomente amüsieren. Dadurch lassen Kinder das Gesehene nicht zu nahe an sich heran und können hinterher mit einem guten Gefühl abschalten. Routiniert und sicher sind Kinder bei altersgerechten Gruselinhalten meist mit zehn Jahren. Wichtig ist bei der Mediennutzung auch ein zeitlicher Abstand zum Schlafengehen: Kinder sollten davor eine Stunde „Medienpause“ einlegen, um besser einschlafen zu können.
Altersfreigaben sind keine pädagogische Empfehlung
Die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) bieten Orientierung darüber, was Jüngeren nicht zumutbar ist, sagen aber nichts darüber aus, ob der Film tatsächlich für diese Altersgruppe zu empfehlen ist. So kann ein Film mit der Altersfreigabe „FSK 6“ erst für Kinder ab acht Jahren wirklich attraktiv, verständlich und bereichernd sein.
Generell sollten Kinder nur zu passenden Zeiten fernsehen. Gruseliges ist vor dem Schlafengehen nicht zu empfehlen. Im linearen Fernsehprogramm laufen nach 20:00 Uhr auch Inhalte, die für Kinder unter 12 Jahren, und nach 22:00 Uhr auch Inhalte, die für Jugendliche unter 16 Jahren ungeeignet sind. Hier ist ein klares „Nein“ wichtig, aber auch, dass Eltern ihrem Kind erklären, warum es den Film (noch) nicht sehen kann.
Mehr Informationen zur Mediennutzung ihrer Kinder, speziell im Bereich Filme und Serien, finden Eltern auf schau-hin.info/filme-serien. In den „SCHAU HIN Medienkursen für Eltern“ gibt es Informationen, wie Kinder in verschiedenen Altersgruppen Filminhalte verarbeiten (medienkurse-fuer-eltern.info).
Der Elternratgeber FLIMMO hat wieder ein Halloween-Special im Angebot. Unter flimmo.de/halloween gibt es eine Auswahl an kindergerechten Filmen, Serien und Social-Media-Kanälen sowie Tipps zur Medienerziehung rund um das Gruselfest. Programminformationen geben auch die Kinderseiten der öffentlich-rechtlichen Sender auf zdf.de/kinder, ardmediathek.de/kinderfamilie, kika.de und wdrmaus.de/elefantenseite.
Typ: Aktion Schau Hin